PROTOOL und REACh
Elektrowerkzeuge für Spezialisten
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PROTOOL und REACh 


 

PROTOOL und REACh  (EG) Nr. 1907/2006
- die europäische Chemikalienverordnung

Im Sinne von REACh ist PROTOOL nur nachgeschalteter Anwender, da wir weder Materialien noch Stoffe selbst herstellen, noch diese in die EU importieren. Das bedeutet, wir sind als Werkzeughersteller nicht direkt von der Registrierungspflicht dieser Verordnung betroffen.

Dennoch haben wir alle unsere Lieferanten über REACh informiert und Sie aufgefordert Ihre aus der REACh resultierenden Pflichten, die Registrierungspflicht eingeschlossen, zu erfüllen.

Von der Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) wird regelmäßig eine aktuelle Kandidatenliste veröffentlicht. Alle Hersteller von Produkten sind verpflichtet, Stoffe der Kandidatenliste, die in Ihren Produkten mit einem Gewichtsanteil von >0,1Massen% enthalten sind, bekannt zu geben.

Wir von PROTOOL kommen dieser Forderung selbstverständlich nach.

Die Produkte, die Stoffe aus der aktuellen Kandidatenliste zu mehr als 0,1 Massen% enthalten, haben wir gelistet (PDF).

Die Liste basiert auf den Aussagen unserer Lieferanten und wird von uns nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Bei Beachtung der Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise kann eine Beeinträchtigung der Gesundheit ausgeschlossen werden.

 

 




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